Skip to content
055 244 24 24 info@simone-toma.ch
SCHIEDSGUTACHTEN

Das Schiedsgutachten wird im Auftrag von zwei oder mehrerer Parteien, (gemeinsam in Auftrag gegeben), erstellt.

Typische Anwendungsfälle:

  • Aufnahme des Ist-Zustandes, Feststellen von Schadensursachen bei Baumängeln und Bauschäden
  • Klärung bei Uneinigkeit der Beteiligten bezüglich erfolgter Bauausführung
  • Analyse von Ausmassdifferenzen, Mehrkosten und Nachträgen
  • Analyse von Terminverzögerungen
  • Klärung von Verantwortlichkeiten oder Aufgabenerfüllung der an Bauvorgängen Beteiligten
  • Plausibilisierung von Fremdgutachten
  • Aufzeigen von Sanierungs- und Reparaturmöglichkeiten
  • Abschätzen von Sanierungs- und Reparaturmöglichkeiten

Aufgaben der Gutachterin:

  • Studium der relevanten Unterlagen (Pläne, Verträge, Baujournale, Protokolle, Korrespondenz und dgl.)
  • Durchführung von Befundaufnahmen vor Ort, wenn notwendig
  • Unabhängige und objektive allgemeingültige Beurteilung unter Berücksichtigung der geltenden Normen, Regeln der Baukunde, Gesetzen usw.
  • Nachvollziehbare und verständliche Beantwortung der formulierten Fragen in Form eines Berichts

Rechtliche Bedeutung:

Im Schiedsgutachtungsvertrag wird vereinbart, dass die Feststellungen des Gutachters für die Auftraggeber verbindlich sind.

An den Anfang scrollen