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GERICHTSGUTACHTEN

Gerichtsgutachten werden durch ein Gericht oder eine Entscheid kompetente Behörde angeordnet. Sie dienen der Beantwortung klar formulierter Beweisfragen im Rahmen eines hängigen Verfahrens.

Typische Anwendungsfälle:

  • Aufnahme des Ist-Zustandes, Feststellen von Schadensursachen bei Baumängeln und Bauschäden
  • Klärung bei Uneinigkeit der Beteiligten bezüglich erfolgter Bauausführung
  • Analyse von Ausmassdifferenzen, Mehrkosten und Nachträgen
  • Analyse von Terminverzögerungen
  • Klärung von Verantwortlichkeiten oder Aufgabenerfüllung der an Bauvorgängen Beteiligten
  • Plausibilisierung von Fremdgutachten
  • Aufzeigen von Sanierungs- und Reparaturmöglichkeiten
  • Abschätzen von Sanierungs- und Reparaturmöglichkeiten

Aufgaben der Expertin I Gutachterin:

  • Studium der relevanten Unterlagen (Pläne, Verträge, Baujournale, Protokolle, Korrespondenz und dgl.)
  • Durchführung von Befundaufnahmen vor Ort, wenn notwendig
  • Unabhängige und objektive allgemeingültige Beurteilung unter Berücksichtigung der geltenden Normen, Regeln der Baukunde, Gesetzen usw.
  • Nachvollziehbare und verständliche Beantwortung der formulierten Fragen in Form eines Berichts

Rechtliche Bedeutung:

Das Gerichtsgutachten gilt als Beweismittel, das in den Prozessordnungen geregelt ist.

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