
PRIVATGUTACHTEN
Privatgutachten werden von einer Partei ausserhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Auftrag gegeben. Sie dienen der technischen Klärung eines Sachverhalts sowie der Vorbereitung rechtlicher oder strategischer Entscheidungen.
Typische Anwendungsfälle:
- Aufnahme des Ist-Zustandes, Feststellen von Schadensursachen bei Baumängeln und Bauschäden
- Klärung bei Uneinigkeit der Beteiligten bezüglich erfolgter Bauausführung
- Analyse von Ausmassdifferenzen, Mehrkosten und Nachträgen
- Analyse von Terminverzögerungen
- Klärung von Verantwortlichkeiten oder Aufgabenerfüllung der an Bauvorgängen Beteiligten
- Plausibilisierung von Fremdgutachten
- Aufzeigen von Sanierungs- und Reparaturmöglichkeiten
- Abschätzen von Sanierungs- und Reparaturmöglichkeiten
Aufgaben der Expertin I Gutachterin:
- Studium der relevanten Unterlagen (Pläne, Verträge, Baujournale, Protokolle, Korrespondenz und dgl.)
- Durchführung von Befundaufnahmen vor Ort, wenn notwendig
- Unabhängige und objektive allgemeingültige Beurteilung unter Berücksichtigung der geltenden Normen, Regeln der Baukunde, Gesetzen usw.
- Nachvollziehbare und verständliche Beantwortung der formulierten Fragen in Form eines Berichts
Rechtliche Bedeutung:
Seit Revision der Zivilprozessordnung (in Kraft seit 1.1.25) sind die Privatgutachten neu Beweismittel im Sinne einer Urkunde, mithin nicht mehr blosse Parteibehauptungen.
